Zusätzlich schlägt die AfD Anpassungen bei den verpflichtenden Beratungsgesprächen vor. Schwangeren sollen bei der Schwangerschaftskonfliktberatung Ultraschallbilder ihres Fötus gezeigt werden, um sie über dessen Entwicklungsstand zu informieren. Die Partei begründet dies mit dem "fundamentalen Menschenrecht auf Leben“. Nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) ist Abtreibung in Deutschland grundsätzlich strafbar. Es gibt jedoch Ausnahmen:
Beratungsregelung: Eine Abtreibung ist straffrei, wenn die Schwangere sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer anerkannten Beratungsstelle beraten lässt. Die Abtreibung muss innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis erfolgen. Ausnahmen: Straffreiheit besteht auch bei medizinischer oder kriminologischer Indikation, wie etwa Lebensgefahr für die Schwangere oder einer Schwangerschaft infolge eines Sexualdelikts. Die Vorschläge der AfD würden das bestehende Abtreibungsrecht erheblich einschränken und die Entscheidungsmöglichkeiten von Schwangeren weiter reduzieren.