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29.10.2024 22:10

Das ist an Halloween verboten! 10.000 Euro Strafe drohen! Grusel-Spaß mit Konsequenzen: Diese Halloween-Sünden können teuer werden

Lifestyle (2 / 2)

Es sollte klar sein, dass nicht alles, was Spaß macht, auch erlaubt ist. Es ist nicht immer offensichtlich, wo der Spaß aufhört und ein Delikt beginnt. Auf der sicheren Seite ist man generell, wenn man bei einem Halloweenstreich nichts beschädigt, nichts entwendet oder niemanden beleidigt. Eine Häuserwand mit Eiern oder Farbbeuteln zu bewerfen, Briefkästen zu beschädigen oder etwas in Autolack zu kratzen, gilt als Sachbeschädigung. Solche Handlungen können nicht nur zu Schadenersatzforderungen führen, sondern auch eine gerichtliche Verfolgung nach sich ziehen. Außerdem ist es verboten, maskiert Auto zu fahren. Bei der Wahl eines Kostüms ist ebenfalls Vorsicht geboten. Eine Verkleidung mit Schusswaffe oder eine Polizeiuniform kann schnell zu Missverständnissen und Schwierigkeiten führen.

Die gute Nachricht vorweg: Harmlose Streiche sind nicht strafbar. Im Folgenden eine Übersicht über Verstöße und Delikte, die mit einem Bußgeld oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden können:

Die Strafunmündigkeit von Kindern ist kein Freifahrtsschein. Kinder unter 14 Jahren gelten laut § 19 Strafgesetzbuch (StGB) als schuldunfähig und strafunmündig. Sie können strafrechtlich nicht belangt werden. Die Verantwortung kann jedoch auf die Eltern übergehen. Ab 14 Jahren greift das Jugendstrafrecht. Jugendliche gelten dann als bedingt strafmündig und können rechtlich belangt werden. Erwachsene ab 21 Jahren sind voll strafmündig.

Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen dabei, Halloween straffrei und mit viel Freude zu feiern.